Nutzungsbedingungen

Rahmenbestimmungen zur Nutzung von elektronischen Dienstleistungen

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Definitionen

  • Bank ist die Bank Vontobel AG.
  • Kunden sind die Kunden der Bank.
  • Benutzer sind Kunden und deren Bevollmächtigte, welche die von der Bank zur Verfügung gestellten elektronischen Dienstleistungen mittels elektronischem Zugang in Anspruch nehmen und dafür von der Bank autorisiert worden sind.
  • Elektronische Dienstleistungen («Dienstleistungen») sind die von der Bank angebotenen Dienstleistungen, Prozesse und Systeme, die den Zugang, die Abfrage und die Änderung elektronisch gespeicherter Datenbestände und/oder den Abschluss von Geschäften (wie das Erteilen von Börsen- und Zahlungsaufträgen oder Anlageinstruktionen) ermöglichen. Der Benutzer akzeptiert, dass gewisse Dienstleistungen rechtlichen und/oder länderspezifischen Restriktionen unterliegen können und es im alleinigen Ermessen der Bank liegt, Dienstleistungen einem Benutzer nicht anzubieten, diese jederzeit anzupassen oder ganz/partiell einzustellen.
  • Elektronischer Zugang («Zugang») ist der Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen unter Verwendung bzw. mit Unterstützung von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien, wie das Internet, das Intranet oder die Telekommunikation, über eigene oder fremde Netze, Soft- und Hardware.

2. Geltungsbereich

Die vorliegenden Rahmenbestimmungen zur Nutzung von elektronischen Dienstleistungen finden Anwendung auf sämtliche gegenwärtigen und künftigen Dienstleistungen der Bank, die dem Benutzer angeboten und bei denen elektronische Medien eingesetzt werden. Für einzelne Dienstleistungen können zusätzliche Bedingungen gelten, die dem Benutzer schriftlich, auf Internetseiten der Bank oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt werden. Ergänzend gelten sämtliche weiteren Bestimmungen, die das Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden bzw. die von ihr angebotenen Dienstleistungen regeln, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Depotreglement und soweit anwendbar der Vontobel Access Vertrag. Sollte der Benutzer mit der Bank bereits zu einem früheren Zeitpunkt Rahmenbestimmungen zur Nutzung von elektronischen Dienstleistungen vereinbart haben, werden diese durch die vorliegenden Rahmenbestimmungen ersetzt. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Rahmenbestimmungen im Widerspruch zu einem zwischen der Bank und dem Kunden abgeschlossenen Vontobel Access Vertrag stehen, geht letzterer vor.

3. Benutzersysteme und Schnittstellen

Die Bank gibt dem Benutzer die Anforderungen an Hard- und Software sowie die Schnittstellen zwischen der verwendeten Software und den kundeneigenen Applikationen für den Zugang und die Nutzung der Dienstleistungen bekannt (notwendige Usersoftware, Endgerät usw.). Es obliegt dem Benutzer, diese auf eigene Kosten anzuschaffen und zu warten. Der Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt über einen vom Benutzer selbst gewählten Netzwerkbetreiber (Provider bzw. Webserverbetreiber). Insofern die Bank gewisse Dienste oder Software zur Verfügung stellt, sind allfällige Mängel innert Wochenfrist ab Erhalt zu rügen, andernfalls gelten diese als vom Benutzer abgenommen. Änderungen der Software und von deren Dokumentation liegen ausschliesslich im eigenen Ermessen der Bank. Solche Änderungen oder weitere von der Bank verlangte Massnahmen müssen in jedem Fall vom Benutzer implementiert werden, um die Dienstleistungen (weiter) nutzen zu können.

4. Legitimationsprüfung

Zugang zu den Dienstleistungen erhält derjenige Benutzer, der sich durch Verwendung der gültigen «Legitimationsmittel» (Benutzername, Passwort usw.) autorisiert hat. Beim elektronischen Zugang wird der Benutzer ausschliesslich mittels «Autorisierungsdaten» vom Bankensystem gemäss dem branchenüblichen Sicherheitsstandard identifiziert und legitimiert (Selbst-legitimation). Die erforderlichen Legitimationsmittel werden dem Benutzer von der Bank zur Verfügung gestellt und richten sich nach der angebotenen Dienstleistung der Bank.

Nach der vorstehend erfolgten Legitimationsprüfung erhält jede Person, die sich korrekt legitimiert hat, Zugang zu den vereinbarten Dienstleistungen, Daten und Geschäftsbeziehungen. Der Benutzer anerkennt vorbehaltlos, dass sämtliche Folgen der Verwendung seiner Autorisierungsdaten durch ihn selbst oder Dritte, soweit eine systemmässig fehlerfreie Legitimationsprüfung zugrunde liegt, als vom Benutzer verfasst und autorisiert gelten, dem betreffenden Kunden zugerechnet werden (unabhängig vom internen Rechtsverhältnis zum Kunden) und für diesen jederzeit rechtsverbindlich sind, wie insbesondere Aufträge für Börsentransaktionen, Kontoüberträge und das Erteilen von Anlageinstruktionen sowie elektronische Zahlungsaufträge. Dies gilt auch für Fälle, bei denen es sich um eine missbräuchliche Verwendung handelt, es sei denn, die Bank hat die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Die Bank hat jedoch das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Zugang des Benutzers zu den Dienstleistungen (Erteilen von Auskünften, Entgegennahme von Instruktionen, Aufträgen und Mitteilungen etc.) und über den elektronischen Zugang erteilte Instruktionen abzulehnen und darauf zu bestehen, dass sich der Benutzer in anderer Form (z.B. durch Unterschrift oder persönliche Vorsprache) legitimiert.

Die Legitimationsmittel werden dem Benutzer an die der Bank bekannt gegebene Korrespondenzadresse zugestellt.

5. Verarbeitung von Aufträgen

Die Bank gilt als vom Kunden beauftragt und autorisiert, die vom Benutzer durch den elektronischen Zugang erteilten Aufträge auszuführen sowie seinen Instruktionen und Mitteilungen (namentlich Aufträge für Börsentransaktionen, Kontoüberträge, Zahlungsaufträge etc.) nachzukommen.

Die Bank kann bei der Nutzung der Dienstleistungen keinerlei Gewähr für die sofortige Entgegennahme und/oder jederzeitige Verarbeitung von Aufträgen übernehmen. Diese werden im Rahmen des bei der Bank üblichen Arbeitsablaufs bearbeitet. Zudem sind neben den Öffnungszeiten der Bank die Handelstage und Handelszeiten des betreffenden Börsenplatzes usw. zu berücksichtigen. Die Bank übernimmt zusätzlich zu den in Ziffer 8 aufgeführten Fällen keine Haftung, wenn auf elektronischem Weg erteilte bzw. übermittelte Börsen- und/oder andersgeartete Aufträge nicht fristgerecht ausgeführt werden (können). Für zeitkritische oder an Fristen gebundene Aufträge sollten ausschliesslich der Schriftverkehr oder der persönliche Kontakt des Benutzers zur Bank verwendet werden.

Ist für den Benutzer nach seiner Auftrags- bzw. Instruktionserteilung oder Mitteilung feststellbar, dass die Bank diese nicht oder nur teilweise auftrags-gemäss ausgeführt hat, ist er verpflichtet, bei der Bank umgehend eine entsprechende Reklamation anzubringen. Wird dem Benutzer eine Bestätigung des Auftrags bzw. der Transaktionen zugestellt, so hat er diese umgehend nach Erhalt der Bestätigung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten die Bank zu benachrichtigen. Hat der Benutzer keine Transaktionsbestätigung erhalten, so muss er dies der Bank umgehend nach Auftragserteilung mitteilen. Im Übrigen gelten für die Auftrags- und Instruktions-erteilung sowie deren Ausführung in jedem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Depotreglement der Bank sowie allfällige weitere für bestimmte Geschäftsarten von der Bank zwischen ihr und dem Kunden vorausgesetzte Bedingungen und Vereinbarungen.

6. Sorgfaltspflichten des Benutzers

Der Benutzer ist verpflichtet, seine Legitimationsmittel bzw. Autorisierungsdaten vor unbefugtem Zugang zu schützen und geheim zu halten sowie Passwörter und dergleichen nach Erhalt unverzüglich sowie anschliessend periodisch zu ändern. Diese dürfen keinesfalls anderen Personen offengelegt oder weitergegeben werden. Namentlich nimmt der Benutzer zur Kenntnis, dass die Bank ihn niemals mittels E-Mail zur Bekanntgabe von Legitimationsmerkmalen bzw. Autorisierungsdaten im Zusammenhang mit elektronischen Dienstleistungen auffordert. Sollte der Benutzer solche E-Mails erhalten und seine Legitimationsmittel bzw. Autorisierungs-daten trotzdem eingegeben haben, so ist er verpflich-tet, diese umgehend zu ändern und sich mit der Bank in Verbindung zu setzen. Mehrere Legitimationsmittel sind voneinander getrennt zu verwahren. Der Kunde trägt sämtliche Risiken, die sich aus dem Zugriff auf seine Legitimationsmittel oder jene des Benutzers und/oder der Preisgabe seiner Autorisierungsdaten oder jene des Benutzers ergeben.

Der Benutzer bleibt für sämtliche von ihm eingegebenen Daten verantwortlich und ist verpflichtet, diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Ebenso hat der Benutzer die geeigneten, jeweils dem Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen an seinem Endgerät vorzunehmen (Virenschutz, Personal Firewall, genügende Datensicherung, Filetransfers usw.), um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Beim Zugang ist der Benutzer verpflichtet, die Richtigkeit der angewählten Internetadresse der Bank sowie die eingesetzte Verschlüsselung der Datenübertragung anhand eines Sicherheitssymbols zu überwachen. Bei jeder Unregelmässigkeit ist der Zugang abzubrechen und die Feststellung umgehend der Bank anzuzeigen. Desgleichen hat der Benutzer zu verfahren, falls Grund zur Annahme besteht, dass eine andere Person Zugang zu den Legitimationsmitteln oder Kenntnis der Autorisierungsdaten erlangt hat; in diesem Fall hat der Benutzer die Autorisierungsdaten unverzüglich zu ändern oder den Zugang zu sperren bzw. sperren zu lassen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, den Zugang von von ihm ermächtigten Personen umgehend sperren bzw. die Legitimationsmittel löschen zu lassen, falls diese nicht mehr für ihn tätig und/oder bevollmächtigt sind.

7. Sperre und Unterbrechung

Beim Auftreten von Sicherheitsrisiken (Hack-Attacken, Viren usw.) behält sich die Bank vor, ihre Systeme jederzeit entschädigungslos zu unterbrechen, ohne den Benutzer darüber informieren zu müssen. Ausserdem kann aus technischen Gründen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten) eine Unterbrechung angezeigt sein.

Die Bank ist jederzeit berechtigt, Legitimationsmittel und/oder Autorisierungsdaten des Benutzers zu widerrufen und den Zugang des Benutzers zu einzelnen oder allen Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen frist- und entschädigungslos zu sperren, wenn ihr dies aus sachlichen Gründen angezeigt erscheint. Der Benutzer kann seinen Zugang während der üblichen Geschäftszeiten durch die Bank unterbrechen bzw. sperren lassen. Der Benutzer hat den Antrag auf Aufhebung der Sperre oder der Unterbrechung schriftlich an die Bank zu richten.

8. Gewährleistung und Haftung

Die Bank übernimmt beim Zugang bzw. bei der Nutzung der Dienstleistungen keinerlei Gewähr und haftet nicht (i) für den unbeschränkten Zugang und die unbeschränkte Benützung der jeweiligen Dienstleistungen bzw. dafür, dass dies mit allen Endgeräten und Programmen des Benutzers einwand- oder störungsfrei möglich ist, (ii) für die Aktualität, Richtigkeit, Zweckmässigkeit und Vollständigkeit der abgefragten oder übermittelten Daten (z.B. Kursdaten über Finanzprodukte, Währungen, Unternehmungen etc.) , Mitteilungen oder Informationen bzw. dafür, dass solche überhaupt ganz oder teilweise beim Benutzer oder der Bank eintreffen, (iii) für die jederzeitige störungsfreie Betriebsbereitschaft (wie Übermittlungsfehler, technische Mängel, Unterbrüche), (iv) für rechtswidrige Eingriffe und andere Unzulänglichkeiten seitens der Telekommunikationseinrichtungs- und Netzbetreiber oder in IT-Systemen der Bank und (v) dafür, dass die von ihr allenfalls zur Verfügung gestellte Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Benutzer gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann. Die Bank übernimmt auch keine Haftung für Schäden ausgebliebener oder nicht termingerecht ausgeführter Aufträge oder Instruktionen, namentlich infolge der Benutzung der Dienstleistungen oder infolge von Unterbrechung, Überlastung, Sperre, rechtswidriger Eingriffe, mutwilliger Verstopfung der Telekommunika-tionseinrichtungen und Netze und/oder anderer Störungen des elektronischen Zugangs von eigenen Systemen oder der bankinternen Verarbeitung, ausser es trifft sie ein grobes Verschulden. Den aus der Benützung des elektronischen Zugangs entstehenden Schaden, wie namentlich aus Übermittlungs-und Übertragungsfehlern, durch Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Textverstümmelung, unerlaubtes Abfangen durch Drittpersonen, Doppelausfertigungen oder von Fälschungen, trägt der Benutzer, sofern die Bank kein grobes Verschulden trifft. Eine Haftung der Bank für das Endgerät des Benutzers, den Netzbetreiber (z.B. Internet-Service-Provider), das jederzeitige störungsfreie Funktionieren der technischen Ausrüstung und allenfalls notwendiger Software ist ausgeschlossen, selbst wenn diese von der Bank zur Verfügung gestellt werden. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf alle direkten oder indirekten Folgen von allenfalls von der Bank gelieferter oder zugänglich gemachter Software.

Die Haftung der Bank für leichte Fahrlässigkeit (insbesondere auch für Hilfspersonen) wird - soweit dies gesetzlich zulässig ist - wegbedungen. Ebenso übernimmt die Bank in keinem Fall die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für allfällige Schäden, die dem Kunden bzw. Benutzer aus seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber Dritten entstehen können.

9. Bankgeheimnis und Datenschutz

Benutzer akzeptieren bei Verwendung des elektronischen Zugangs, dass der Datenverkehr mit der Bank über öffentliche, nicht speziell geschützte und allenfalls grenzüberschreitende eigene oder fremde Netze und Einrichtungen bzw. das Internet erfolgt, selbst wenn sich sowohl Absender als auch Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt. Unverschlüsselt bleiben jedoch u.a. Absender und Empfänger. Diese können allenfalls von Dritten gelesen werden, weshalb Rückschlüsse auf bestehende Vertragsbeziehungen für einen Dritten möglich sind. Ebenso ist das Endgerät des Benutzers Teil des Systems, das sich ausserhalb der Kontrolle der Bank befindet. Zudem kann die Erstellung einer Verkehrsstatistik des Netzwerkbetreibers über den Benutzer nicht ausgeschlossen werden, d.h. dieser hat die Möglichkeit, nachzuvollziehen, wann der Benutzer mit wem in Kontakt getreten ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Anwendung des Bankgeheimnisses auf die in der Schweiz gelegenen Daten beschränkt. 

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Datenschutzhinweise bearbeitet. Die Datenschutzhinweise sind auf volt.vontobel.com abrufbar.

10. Mitteilungen/Kommunikation

Mitteilungen, Informationen oder Daten (z.B. Kursdaten über Finanzprodukte, Währungen, Unternehmungen etc.) der Bank stellen keine Empfehlung, Offerte oder Aufforderung zum Erwerb oder Verkauf von Anlagen, zur Tätigung von Transaktionen oder zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts dar, es sei denn, sie würden ausdrücklich als solche bezeichnet. Als vorläufig und unverbindlich gelten insbesondere Daten betreffend Konten und Depots aller Art (wie Auszüge, Saldi, Transaktionen) sowie allgemein zugängliche Informationen (wie z.B. Kursdaten über Finanzprodukte, Währungen, Unternehmungen, Reporting), unter Vorbehalt der ausdrücklichen Zusicherung. Kursdaten über Finanzprodukte, Währungen, Unternehmungen etc. können zudem nur mit zeitlicher Verzögerung angezeigt werden. Massgeblich bleiben die Mitteilungen an die mit der Bank vereinbarte Korrespondenzadresse. Der Benutzer ist bei der Nutzung der Dienstleistungen damit einverstanden, dass die Bank auf dem gleichen Weg mit ihm in Kontakt treten kann, jedoch ohne dazu verpflichtet zu sein. Übermittlungen von Mitteilungen und Kommunikation per E-Mail, SMS und dergleichen sind für die Bank unverbindlich. Lässt sich der Benutzer von der Bank auf diesem Weg Mitteilungen übermitteln, so erfolgen diese in der Regel unverschlüsselt.

11. Outsourcing

Die Bank behält sich vor, einzelne Tätigkeiten oder Geschäftsbereiche, insbesondere im Bereich der Informatik (wie den Betrieb von Datenbanken oder der für die Dienstleistungen notwendigen Systeme), ganz oder teilweise von anderen Unternehmen der Vontobel-Gruppe oder Dritten erbringen zu lassen oder an diese auszulagern und dem jeweiligen Dienstleister die hierzu erforderlichen Daten zu übermitteln. Die Bank ist zu diesem Zweck befugt, Outsourcing-partnern über eigene und/oder fremde Netze einen elektronischen Zugriff auf die in den eigenen IT-Systemen gespeicherten Kundendaten zu gestatten und den Zugang des Benutzers zu solchen Outsourcingpartnern herzustellen.

12. Gebühren

Die Bank kann für ihre Dienstleistungen Gebühren erheben. Diese werden dem Benutzer schriftlich, online, auf Internetseiten der Bank oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt.

13. Vertragsdauer

Diese Rahmenbestimmungen gelten für eine unbefristete Dauer. Die Kündigung von elektronischen Dienstleistungen kann von jeder Partei fristlos erfolgen, entweder mittels schriftlicher Mitteilung oder auf eine andere von der Bank akzeptierten Weise. Die Bank ist zudem ohne Kündigung berechtigt, den Zugang zu sperren, falls der Benutzer während einer Dauer von zwölf Monaten von den Dienstleistungen keinen Gebrauch (mehr) gemacht hat.

14. Eigentum/Urheberrechte

Falls die Bank dem Benutzer Software oder Legitimationsmittel zur Verfügung stellt, hat dieser daran ein beschränktes, nicht ausschliessliches, weder übertragbares noch abtretbares Nutzungsrecht gemäss den Bedingungen der Bank. Das Eigentum daran verbleibt bei der Bank und der Benutzer hat diese mit der Kündigung an die Bank zu retournieren. Das Kopieren, Vervielfältigen, Entschlüsseln und Modifizieren von Software oder die Verwendung derselben für einen anderen als im Rahmen der elektronischen Dienstleistungen vorgesehenen Zweck ist dem Benutzer untersagt. Der Benutzer verpflichtet sich ausserdem, die entsprechenden Lizenzbestimmungen an der Software einzuhalten.

Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an Software, Dienstleistungen und Systemen verbleiben im Eigentum der Bank. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch die Verletzung von Lizenz- oder Urheberrechten durch ihn oder Dritte, für die der Benutzer einzustehen hat, verursacht werden.

15. Import-/Exportbeschränkungen

Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nutzung der Dienstleistungen bzw. für den Zugang ausserhalb der Schweiz die Regeln der dort herrschenden Rechtsordnungen, namentlich Import- und Exportbeschränkungen für Verschlüsselungsalgorithmen, verletzen könnte. Die Bank lehnt jegliche Haftung daraus ab.

16. Änderungen

Der jeweils aktuelle Umfang der Dienstleistungen sowie die Nutzungsnaforderungen werden dem Benutzer online, schriftlich, auf Internetseiten der Bank oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt.

Die Bank behält sich vor, diese Rahmenbestimmungen, die Dienstleistungen sowie allfällige Gebühren für die Nutzung dieser Dienstleistungen bzw. für den Zugang bei Notwendigkeit anzupassen. Diese Änderungen werden dem Benutzer schriftlich, online, auf Internetseiten der Bank oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist ab Bekanntgabe als genehmigt. Nutzt der Benutzer die Dienstleistungen nach der Mitteilung der Änderung aber vor Ablauf der Monatsfrist, gelten die Änderungen bereits ab diesem Zeitpunkt als genehmigt.

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen der gültigen Adresse des Kunden und der Benutzer der Bank umgehend mitzuteilen. Aus der Unterlassung der Mitteilung resultierende Nachteile hat der Kunde zu tragen.

17. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Rahmenbestimmung unwirksam, lückenhaft oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle solcher Bestimmungen soll eine dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung dieser Vertragsbestimmung entsprechend wirksame Bestimmung treten.

18. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen

Allfällige gesetzliche Regelungen, deren Regelungs-bereich die Dienstleistungen tangieren, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für das vorliegende Vertragsverhältnis.

B: Besondere Bestimmungen zum elektronischen Abruf von Vermögensinformationen und Secure Messaging

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen erlangen Gültigkeit sobald die Bank den Benutzer für den Abruf von Vermögensinformationen und Secure Messaging mittels elektronischem Zugang freischaltet.

2. Leistungsumfang

Der Benutzer ist berechtigt,

  • auf die in den Systemen der Bank oder bei Dritten gespeicherten Konto- und Depotdaten sowie auf die in elektronischer Form gespeicherten Bankbelege und -dokumente via elektronischem Zugang zuzugreifen und diese abzurufen
  • sowie verschlüsselte Nachrichten mit der Bank auszutauschen.

Die Berechtigung bezüglich der involvierten Konten/ Depots wird zwischen Kunde und Bank separat geregelt.

3. Rechtsbindung, Haftung und Gewährleistung

Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr übermittelten Daten. Insbesondere gelten Angaben über Konten und Depots (Vermögensverzeichnisse, Trans-aktionsabrechnungen usw.) sowie allgemein zugängliche Informationen wie Börsen- und Devisenkurse als unverbindlich. Die Verwendung dieser Dienstleistung zur Erstellung von rechtsverbindlichen Konto-/Depotauszügen ist ausgeschlossen.

Die vom Benutzer über Secure Messaging erteilten Aufträge und Instruktionen und die in diesem Zusammenhang auf dem Konten/Depots des Kunden verbuchten Transaktionen sind für den Kunden jederzeit rechtsverbindlich. Desgleichen gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, welche die Bank auf diesem Wege erreichen, als vom Benutzer verfasst und legitimiert.

Bei mittels Secure Messaging erteilten Aufträgen und Instruktionen kann die Bank vom Benutzer eine Bestätigung durch ein zweites elektronisches oder anderes Medium verlangen, ohne dass die Bank jedoch eine diesbezügliche Pflicht zur Rückbestätigung trifft. Unterlässt der Benutzer auf Aufforderung der Bank hin eine solche Bestätigung eines Auftrags oder einer Instruktion, besteht seitens der Bank ohne weitere Verantwortlichkeiten keine Pflicht zur Ausführung der Aufträge und Instruktionen.

Die Bank ist ungeachtet früherer Entgegennahme und ohne Angabe von Gründen generell berechtigt, ihr mittels Secure Messaging erteilte Aufträge und Instruktionen nicht auszuführen und insbesondere schriftliche Aufträge oder Instruktionen zu verlangen; sie ist jedoch zu diesem Vorgehen keinesfalls verpflichtet. Die Bank ist für Verzögerungen bei der Ausführung von Aufträgen oder Instruktionen infolge einer solchen Aufforderung nicht verantwortlich.

Die Bank kann bei Erteilung von Aufträgen und Instruktionen mittels Secure Messaging keine Gewähr für die sofortige Entgegennahme und/oder jederzeitige Verarbeitung übernehmen. Aufträge und Instruktionen, die die Bank ausserhalb ihrer üblichen Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten erreichen, können nicht bzw. erst verspätet bearbeitet werden. Für zeitkritische oder an Fristen gebundene Aufträge und Instruktionen sollten daher andere Kommunikationskanäle verwendet werden.

Die Bank übernimmt keine Haftung, wenn mittels Secure Messaging übermittelte Aufträge und Instruktionen nicht fristgerecht ausgeführt werden können. Im Übrigen gelten in Bezug auf die Haftung und die Gewährleistung der Bank die Bestimmungen von Ziffer A 8. der allgemeinen Bestimmungen.

C: Besondere Bestimmungen zum elektronischen Börsenhandel

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen erlangen Gültigkeit sobald die Bank den Benutzer für den elektronischen Börsenhandel mittels elektronischem Zugang freischaltet.

2. Leistungsumfang

Der Benutzer ist berechtigt, der Bank Börsenaufträge, zu erteilen.

Die Berechtigung bezüglich der involvierten Geschäfts-beziehungen wird zwischen Kunde und Bank separat geregelt. Kunde und Benutzer nehmen ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptieren, dass bei Börsenaufträgen über einen elektronischen Zugang keine persönliche Beratung durch die Bank erfolgen und die Bank dem Kunden und/oder dem Benutzer auf Grund allfälliger weiterer vertraglicher Abmachungen gegebenenfalls angebotene Dienstleistungen gar nicht, nur einge-schränkt und/oder erst nach erfolgter Erteilung von Börsenaufträgen über einen elektronischen Zugang erbringen kann. Die Bank kann bei der Auftragsertei-lung von Börsenaufträgen über einen elektronischen Zugang insbesondere nicht überprüfen, ob diese Aufträge mit allfällig vereinbarten Anlagestrategien und/oder Anlagezielen in Einklang stehen. Kunde und Benutzer bestätigen sodann, dass sie mit den Gepflogenheiten und Usanzen des Börsengeschäftes vertraut sind und insbesondere die Risiken der einzelnen Geschäftsarten kennen. Der Benutzer ist sich bewusst, dass sich diese Dienstleistung nicht für das Spekulieren mit Effekten innerhalb eines Tages und zur Ausnutzung kurzfristiger Kursschwankungen eignet und dass über diesen Zugang gekaufte Effekten unter Umständen systembedingt nicht wieder am gleichen Tag verkauft werden können. Trotz der Gewährung des Zugangs zu dieser Dienst-leistung kann die Bank jederzeit und ohne Begründung Geschäftsabschlüsse ablehnen oder auf andere Kommunikationswege verweisen.

D: Besondere Bestimmungen zur Dokumentenzustellung ins elektronische Postfach

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen erlangen Gültigkeit bei der erstmaligen Aktivierung des elektronischen Postfachs für die Dokumentenzustellung in elektronischer Form (nachfolgend E-Dokumente).

1.2 Die in diesen Bestimmungen geregelte elektronische Zustellung von Belegen und Dokumenten der Bank bezieht sich auf Bankgeschäfte, die ihre Grundlage in separaten Verträgen und/oder Geschäftsbedingungen (z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Depotreglement, Rahmenvertrag für Vermögensverwaltung und Anlageberatunng etc.) haben. Im Rahmen der Dienstleistung der Dokumentenzustellung in elektronischer Form ergänzen die vorliegenden Bestimmungen die Regeln in den vorerwähnten Verträgen und Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsumfang

2.1 Die vorliegenden Bestimmungen regeln die Zustellung von E-Dokumenten ins elektronische Postfach des Benutzers. Die Zustellung von E-Dokumenten erfolgt in Bezug auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunde.

2.2 Der Kunde beantragt bei der Bank, Bankdokumente und -unterlagen als E-Dokumente zu übermitteln. Zu diesem Zweck stellt die Bank dem Benutzer ein elektronisches Postfach zur Verfügung und der Kunde beauftragt die Bank, ihm bzw. dem Benutzer ab sofort Bankdokumente und -unterlagen - unter Vorbehalt des postalischen Versands gemäss den Bestimmungen in Ziffer 7 nachfolgend - als E-Dokumente in sein elektronisches Postfach zuzustellen. Vorbehalten bleibt eine Zustellung der Korrespondenz und der Bankdokumente in Papierform postalisch auf Verlangen des Kunden, soweit dies zwischen Bank und Kunde separat vereinbart ist.

3. Zeitpunkt des Zugangs von E-Dokumenten

3.1 Sämtliche als E-Dokumente übermittelte Bankdokumente und -unterlagen gelten in dem Zeitpunkt als dem Benutzer zugestellt, in dem sie im elektronischen Postfach abrufbar sind. Allfällige Fristen, die mit den Bankdokumenten und -unterlagen zusammenhängen, beginnen in diesem Zeitpunkt zu laufen.

3.2 Der Benutzer anerkennt, dass die Bank mit der Übermittlung der Bankdokumente und -unterlagen in das elektronische Postfach ihrer Mitteilungs- und Rechenschaftspflicht gegenüber ihm vollumfänglich nachgekommen ist.

3.3 Der Benutzer verpflichtet sich, in regelmässigen Abständen die in das elektronische Postfach zugestellten Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen.

3.4 Die Bank ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen Bankdokumente und -unterlagen ausschliesslich oder ergänzend per E-Mail, soweit dies vereinbart wurde, oder physisch zuzustellen.

4. Sperrung und Abschaltung

Im Falle der Sperrung oder Abschaltung der Funktionalität Dokumentenzustellung in elektronischer Form und/oder der elektronischen Dienstleistungen behält sich die Bank vor, Bankdokumente und -unterlagen per E-Mail, soweit dies vereinbart wurde, oder physisch zuzustellen.

5. Beanstandungen des Benutzers

5.1 Beanstandungen des Benutzers in Bezug auf elektronische Bankdokumente und -unterlagen sind sofort anzubringen, nachdem die E-Dokumente in das elektronische Postfach zugestellt sind, ansonsten die entsprechenden Mitteilungen als genehmigt gelten. Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige, so hat die Beanstandung so zu erfolgen, wie wenn die Anzeige dem Kunden bzw. dem Benutzer ordnungsgemäss in das elektronische Postfach zugestellt worden wäre.

5.2 Als E-Dokumente zugestellte Rechnungs- und/oder Depotauszüge der Bank sowie Gutschrifts- und Belastungsanzeigen gelten in jedem Fall als genehmigt, sofern der Kunde bzw. der Benutzer deren Inhalt nicht innert einer Frist von vier Wochen seit der Zustellung in das elektronische Postfach schriftlich bei der Bank beanstandet.

5.3 In Bezug auf Depotauszüge in Form von elektronischen Bankdokumenten gelten im Übrigen die Bestimmungen des Depotreglements der Bank.

6. Aufbewahrung der Dokumente und Belege

6.1 Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die elektronischen Bankdokumente und -unterlagen längstens während zwölf Monaten seit der Zustellung im elektronischen Postfach abrufbar bleiben. Nach Ablauf dieser Frist sind die elektronischen Bankdokumente und -unterlagen nicht mehr verfügbar. Die allfällige Nachbestellung bei der Bank in Papierform kann kostenpflichtig sein.

6.2 Der Benutzer, der die Dienstleistung \"Digitales Archiv\" in Anspruch nimmt, hat während längstens zehn Jahren Zugriff auf die elektronischen Bankdokumente und -unterlagen.

6.3 Der Benutzer ist im Rahmen der ihn treffenden gesetzlichen Vorschriften selber dafür verantwortlich, dass er die ihm zugestellten elektronischen Bankdokumente und -unterlagen in geeigneter Weise speichert bzw. aufbewahrt und dass dabei die Integrität dieser Dokumente gewahrt bleibt.

6.4 Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass sich das elektronische Postfach nicht zur langfristigen Aufbewahrung von elektronischen Bankdokumenten und -unterlagen eignet, weil die Aufbewahrungsmöglichkeiten zeitlich limitiert sind.

7. Versand von Pflichtdokumenten

7.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Bank bestimmte Dokumente, sog. Pflichtdokumente, nicht elektronisch, sondern in Papierform auf postalischem Weg an ihn oder einen autorisierten Empfänger zustellen kann.

7.2 Der Kunde, der die Dienstleistung \"Digitales Archiv\" in Anspruch nimmt, anerkennt, dass er verpflichtet ist, einmal pro Kalenderjahr den jährlichen Kontoauszug und den Vermögensausweis per 31. Dezember im digitalen Archiv abzurufen.

E: Besondere Bestimmungen für Kontoüberträge

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen erlangen Gültigkeit sobald die Bank den Benutzer für Kontoüberträge mittels elektronischem Zugang freischaltet.

2. Leistungsumfang

Der Benutzer ist berechtigt, der Bank Aufträge für Kontoüberträge zu erteilen.

Die Berechtigung bezüglich der involvierten Geschäfts-beziehungen wird zwischen Kunde und Bank separat geregelt.

F: Besondere Bestimmungen zum elektronischen Zahlungsverkehr

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen erlangen Gültigkeit sobald die Bank den Benutzer für den elektronischen Zahlungsverkehr freischaltet.

2. Leistungsumfang

Der Benutzer ist berechtigt, der Bank gemäss diesen Bestimmungen elektronische Zahlungsaufträge (\"Zahlungsaufträge\") zu erteilen. Der jeweils aktuelle Umfang des Angebots wie beispielsweise die verfügbaren Zahlungsarten, die Nutzungsanforderungen und weitere Dienstleistungen, sowie die von der Bank erhobenen Gebühren werden dem Benutzer online, schriftlich, auf Internetseiten der Bank oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt.

3. Erforderliche Angaben im Zahlungsauftrag

Der Benutzer muss der Bank mindestens die folgenden Angaben zur Verfügung stellen, damit die Bank einen Zahlungsauftrag im Auftrag des Kunden ausführen kann:

  • Name und Vorname bzw. Firma sowie Wohnsitz-/Sitzadresse des auftraggebenden Kunden
  • IBAN (International Bank Account Number) oder Kontonummer des zu belastenden Kontos des auftraggebenden Kunden
  • Name und Vorname bzw. Firma sowie Wohnsitz-/Sitzadresse des Begünstigten
  • IBAN oder Kontonummer des gutzuschreibenden Kontos des Begünstigten
  • Clearingnummer bzw. nationaler Bankcode oder BIC («Business Identifier Code») und/oder Name der Bank des Begünstigten
  • Überweisungsbetrag und Währung

Für Zahlungsaufträge ins Ausland in allen Währungen oder innerhalb der Schweiz in Fremdwährung muss der Benutzer der Bank zusätzlich die folgenden Angaben übermitteln:

  • Regelung der Gebührentragung (zu Lasten des Auftraggebers, des Begünstigten oder Gebührenteilung)
  • Weitere länderspezifische Angaben sofern nötig

4. Voraussetzungen für die Ausführung eines Zahlungsauftrages

Die Bank führt Zahlungsaufträge im Auftrag des Kunden aus, sofern

  • (i) die erforderlichen Angaben gemäss der vorangehenden Ziffer vollständig und wiederspruchfrei vorliegen;
  • (ii) der Kunde über das zu belastende Konto verfügungsberechtigt ist und an der Verfügungsberechtigung gemäss Kenntnisstand der Bank keine Zweifel bestehen;
  • (iii) die aktuell gültige Limite pro Zahlungsauftrag die dem Benutzer jeweils in geeigneter Weise bei Erfassung eines Zahlungsauftrages angezeigt wird - nicht überschritten wird;
  • (iv) der Ausführung des Zahlungsauftrages keine Verfügungsverbote oder Beschränkungen insbesondere keine gesetzlichen oder regulatorischen Bestimmungen, Anordnungen von Behörden, von der Bank zu beachtende Sanktionsmassnahmen, internen oder externen Verhaltensregeln der Bank (z.B. zur Geldwäschereibekämpfung) oder vertragliche Vereinbarungen (z.B. Verpfändung von Kontoguthaben) entgegenstehen; und
  • (v) sich im Zeitpunkt der Ausführung des Zahlungsauftrages über genügend frei verfügbares Guthaben auf dem zu belastenden Konto befinden, auch für die Deckung allfällig anfallender Gebühren.

5. Zusätzliche Bestimmungen für SEPA Zahlungsaufträge

Für Zahlungsaufträge im SEPA (Single Euro Payments Area) Zahlungsverkehrsstandard sind insbesondere die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen einzuhalten damit die Bank entsprechende Zahlungsaufträge ausführen kann:

  • Währung des Überweisungsbetrages ist Euro
  • Spesenregelung ist \"Gebührenteilung\" (d.h. Auftraggeber und Begünstigter bezahlen die Preise des eigenen Finanzinstitutes)
  • Angabe der IBAN des Begünstigten
  • Angabe der BIC der Bank des Begünstigten (diese muss SEPA-Teilnehmer sein)

Allfällige weitere Voraussetzungen, die bei Zahlungsaufträgen im SEPA Zahlungsverkehrsstandard erfüllt sein müssen, werden dem Benutzer durch die Bank in geeigneter Weise mitgeteilt. Die Bank führt Zahlungsaufträge im SEPA Zahlungsverkehrsstandard aus, sofern sämtliche vorgenannten Voraussetzungen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen gemäss Ziff. 4 erfüllt sind.

6. Anpassungen und Ergänzungen durch die Bank

Die Bank ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Zahlungsauftrag trotz fehlender oder mangelhafter Angaben im Interesse des Kunden auszuführen, wenn die Bank diese zweifelsfrei berichtigen oder ergänzen kann. Die Bank ist zudem ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen zur Form oder Inhalt des Zahlungsauftrages zu machen, um eine effizientere Abwicklung des Zahlungsauftrages zu gewährleisten (z.B. Änderung einer Kontonummer ins IBAN Format, Ergänzung der Clearingnummer / BIB, Korrektur von Rechtschreibfehler).

7. Ausführung eines Zahlungsauftrages

Die Bank führt den Zahlungsauftrag am gewünschten Ausführungsdatum aus, sofern dieser spätestens vor den Annahmeschlusszeiten an einem Bankarbeitstag vor dem Ausführungstag bei der Bank eintrifft und die Voraussetzungen gemäss Ziffer 4 erfüllt sind. Der Benutzer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die Bank keine Zahlungsaufträge ausführt, deren Ausführungsdatum später als sechs Monate nach Erteilung des Zahlungsauftrages ist. Die jeweils gültigen Annahmeschlusszeiten werden dem Benutzer bei Erfassung eines Zahlungsauftrages angezeigt bzw. die Auswahl der Ausführungsdaten ist entsprechend reduziert. Trifft der Zahlungsauftrag erst nach der Annahmeschlusszeit bei der Bank ein, kann die Zahlung normalerweise erst am übernächsten Bankarbeitstag ausgeführt werden. Vorbehalten bleibt zudem eine verzögerte Ausführung falls die Bank Abklärungen tätigen muss, welche vor Ausführung des Zahlungsauftrages erforderlich sind. Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis, dass solche Abklärungen mehrere Tage in Anspruch nehmen können. Aus einer solchen Verzögerung kann der Kunde keine Ansprüche gegen die Bank ableiten. Mit erfolgter Ausführung des Zahlungsauftrages wird das bezeichnete Konto des Kunden am Ausführungsdatum belastet. Sobald der Betrag dem Konto belastet ist, ist der Zahlungsauftrag nicht mehr widerruflich. Fällt ein Ausführungs- oder Belastungsdatum auf einen Samstag, Sonntag oder einen (Bank-)Feiertag, wird die Bank die Ausführung am nachfolgenden Bankarbeitstag vornehmen bzw. ist die Bank berechtigt, die Belastung am vorangehenden oder nachfolgenden Bankwerktag vorzunehmen. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Bank keinen Einfluss darauf hat, wann der Überweisungsbetrag dem Konto eines Begünstigten bei einer Drittbank gutgeschrieben wird.

8. Zurückweisung des Zahlungsauftrages

Die Bank informiert den Benutzer innert nützlicher Frist und in geeigneter Weise falls ein Zahlungsauftrag durch die Bank nicht ausgeführt werden kann. Auf Nachfrage des Benutzers informiert die Bank den Benutzer über den Grund der Zurückweisung, sofern dieser bekannt ist und offengelegt werden darf. Wurde der überwiesene Betrag dem Konto des Kunden bereits belastet, schreibt die Bank den zurücküberwiesenen Betrag dem belasteten Konto des Kunden mit Valuta des Einganges bei der Bank wieder gut. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Kunde, ausser die Bank hätte ihre branchenüblichen Sorgfaltspflichten verletzt. Mögliche aus der Umrechnung resultierende Wechselkursgewinne oder -verluste werden dem Konto des Kunden gutschrieben bzw. belastet. Kann die Bank den Grund für die Zurückweisung des Zahlungsauftrages selbst beseitigen, ist sie ermächtigt, jedoch nicht verpflichtet den Zahlungsauftrag im Interesse des Kunden, auch ohne Rücksprache mit dem Kunden erneut auszuführen.

9. Währungsumrechnung und Wechselkursrisiko

Falls für die Ausführung eines Zahlungsauftrages eine Währungsumrechnung nötig ist, nimmt die Bank eine Umrechnung zum aktuellen Devisenkassakurs unter Einbezug eines von der Bank bestimmten Spread vor. Die Kurse und der Spread sind abhängig von der Höhe des umzurechnenden Betrages und werden dem Kunden auf Anfrage bekanntgegeben.

10. Drittpartei-, Transfer- und Bonitätsrisiko

Die Bank wählt und instruiert die an der Abwicklung einer Überweisung beteiligten Parteien (z.B. eine Korrespondenzbank) mit der geschäftsüblichen Sorgfalt. Kommt eine solche beteiligte Partei (z.B. die Bank des Begünstigten) ihren Pflichten nicht nach, so kann der Kunde hieraus keine Ansprüche gegen die Bank ableiten. Überweisungen können durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Bank verzögert oder verhindert werden (z.B. gesetzlichen oder regulatorischen Einschränkungen wie Sanktionsmassnahmen oder Transferverbote oder aufgrund der Insolvenz beteiligter Korrespondenz- oder Empfängerbank). Der Kunde kann aus einer solchen Verzögerung oder Nichtausführung der Transaktion keinen Anspruch gegen die Bank ableiten.

11. Verzicht auf Datenabgleich

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Gutschrift durch die Bank des Begünstigten in der Regel einzig anhand der in der Überweisung angegebenen IBAN oder Kontonummer, also ohne Abgleich mit Namen (bzw. Firma) und Adresse des Begünstigten erfolgt. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass er in diesem Zusammenhang keine Ansprüche gegen die Bank geltend machen kann.

12. Datenweitergabe

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten, insbesondere Name und Vorname bzw. Firma, Adresse und IBAN oder Kontonummer, bei der Abwicklung von Überweisungen in jeder Währung den beteiligten Banken, Systembetreibern oder SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) und den Begünstigten im In- und Ausland bekannt gegeben werden. Insbesondere können auch Daten aus inländischen Überweisungen ins Ausland gelangen. Zudem können die Daten durch alle Beteiligten zur Weiterverarbeitung oder zur Datensicherung an beauftragte Dritte in weitere Länder übermittelt werden.